Grundsätzliches, das Sie wissen sollten: |
 Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese wie bisher für zwei Jahre auf Probe erteilt. Wenn innerhalb der Probezeit Verstöße, welche ins Verkehrszentralregister eingetragen wurden, begangen wurden, so wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert.
Der Führerschein der Klasse 3 wird in die Klassen B, BE, C1, C1E, L und ggf. A1 umgetauscht. Auf Antrag werden auch die Klassen CE und ggf. T eingetragen. Für die Verlängerung dieses Teils ab dem 50. Lebensjahr sind ärztliche Untersuchungen notwendig.
Alle Fahrerlaubnisse der Klassen C und D (Lkw und Busse) werden nur noch befristet erteilt. Für Verlängerungen ist der Nachweis der gesundheitlichen Eignung erforderlich. Außerdem ist für die Verlängerung eines Lkw-Führerscheins ab 2014 und eines Busführerscheins ab 2013 fünf modulare Weiterbildungen in bestimmten Fahrschulen notwendig, besuchen sie hierzu z.B. auch unsere Fahrschule.
Der Umtausch eines alten Führerscheins in den neuen Scheckkartenführerschein kostet ca. 25,- €. Passbild, bisheriger Führerschein und Personalausweis müssen vorgelegt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei uns, bei der Fahrerlaubnisbehörde, dem ADAC Hessen-Thüringen, der Landesverkehrswacht Hessen und der Technischen Überwachung Hessen!
|  | 

|
|