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Krafträder (auch mit Beiwagen) mehr als 50 ccm, mehr als 45 km/h
Einschluss: A1 und M
2 Jahre beschränkt auf max. 25 kW und max. 0,16 kW pro kg Leergewicht
Dirketeinstieg in die unbeschränkte Klasse A mit 25 Jahren möglich
bisher Klasse 1 / 1a
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Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW
Einschluss:
Für 16- und 17-jährige: Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
bisher Klasse 1b
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Kraftwagen max. 3,5 t zul. Ges. Gew., max. 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)
Einschluss: L und M
Anhänger mit max. 0,75 t zul. Ges. Gew. oder Züge mit max. 3,5 t zul. Ges. Gew. (Das zul. Ges. Gew. des Anhängers darf dabei das Leergeweicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.)
bisher Klasse 3
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Kraftwagen der Klasse B und Anhänger mit mehr als 0,75 t zul Ges. Gew. sofern Zug nicht unter Klasse B fällt.
Vorbesitz: B
bisher Klasse 3
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Kraftwagen mehr als 3,5 t zul. Ges. Gew., aber max. 7,5 t zul. Ges. Gew. max. 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)
Anhänger mit max. 0,75 t zul. Ges. Gew.
Vorbesitz: B
befristet gültig bis Vollendung 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre
bisher Klasse 3
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Kraftwagen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 0,75 t zul. Ges. Gew. Zul. Ges. Gew. des Zugs: max. 12 t (Das zul. Ges. Gew. des Anhängers darf dabei das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.)
Einschluss: BE Vorbesitz: C1
unter 21 J. keine gewerbl. Güter-bef. mit mehr als 7,5 t zul. Ges. Gew. einschl. Anhänger
befristet gültig bis Vollendung 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre
bisher Klasse 3
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Kraftwagen mehr als 3,5 t zul Ges. Gew. max 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)
Einschluss: BE Vorbesitz: B
Anhänger mit max. 0,75 t zul. Ges. Gew.
unter 21 J. keine gewerbl. Güter-bef. mit mehr als 7,5 t zul. Ges. Gew. einschl. Anhänger
befristet gültig für jeweils 5 Jahre
bisher Klasse 2
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Last- und Sattelzüge
Einschluss: BE, C1E, T Vorbesitz: C
unter 21 J. keine gewerbl. Güter-bef. mit mehr als 7,5 t zul. Ges. Gew. einschl. Anhänger
befristet gültig für jeweils 5 Jahre
bisher Klasse 2
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Omnibusse und Kraftwagen mit mehr als 8 aber max. 16 Sitzplätzen (außer Fahrersitz)
Vorbesitz: B
Anhänger mit max. 0,75 t zul. Ges. Gew.
befristet gültig für jeweils 5 Jahre
bisher Klasse 3 und F.z.F.
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Kraftwagen der Klasse D1 und Anhänger mit mehr als 0,75 t zul. Ges. Gew.
Vorbesitz: D1 Einschluss: BE
zul. Ges. Gew. des Zuges max. 12 t (Das zul. Ges. Gew. des Anhängers darf dabei das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.) Anhänger nicht zur Personenbeförderung
befristet gültig für jeweils 5 Jahre
bisher Klasse 3 und F.z.F.
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Omnibusse und Kraftwagen mit mehr als 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz)
Einschluss: D1 Vorbesitz: B
Anhänger mit max. 0,75 t zul. Ges. Gew.
befristet gültig für jeweils 5 Jahre
bisher Klasse 2 und F.z.F.
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Kraftwagen der Klasse D und Anhänger mit mehr als 0,75 t zul. Ges. Gew.
Einschluss: BE, D1E Vorbesitz: D
befristet gültig für jeweils 5 Jahre
bisher Klasse 2 und F.z.F.
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Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor max. 50 ccm und max. 45 km/h
bisher Klasse 4
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Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen max. 32 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen max. 25 km/h
auch mit Anhängern bis max. 25 km/h
bisher Klasse 5
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Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen max. 60 km/h, auch mit Anhängern.
Empfehlenswert ist ein Führerscheinumtausch für in der Landwirtschaft tätige Personen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse 3. Diese können jetzt auf Antrag die Klasse T erhalten und somit landw. Züge fahren, für die bisher die Klasse 2 erforderlich war.
Einschluss: L und M
Für 16-und 17-jährige: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
bisher Klasse 2
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