Fahrerlaubnisklassen im Überblick





Klasse A


Mindestalter: 18


Krafträder (auch mit Beiwagen) mehr als 50 ccm, mehr als 45 km/h

Einschluss: A1 und M

2 Jahre beschränkt auf max. 25 kW und max. 0,16 kW pro kg Leergewicht

Dirketeinstieg in die unbeschränkte Klasse A mit 25 Jahren möglich

bisher Klasse 1 / 1a






Klasse A1


Mindestalter: 16


Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW

Einschluss:

Für 16- und 17-jährige: Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

bisher Klasse 1b






Klasse B


Mindestalter: 18


Kraftwagen max. 3,5 t zul. Ges. Gew., max. 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)

Einschluss: L und M

Anhänger mit max. 0,75 t zul. Ges. Gew. oder Züge mit max. 3,5 t zul. Ges. Gew. (Das zul. Ges. Gew. des Anhängers darf dabei das Leergeweicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.)

bisher Klasse 3






Klasse BE


Mindestalter: 18


Kraftwagen der Klasse B und Anhänger mit mehr als 0,75 t zul Ges. Gew. sofern Zug nicht unter Klasse B fällt.

Vorbesitz: B

bisher Klasse 3






Klasse C1


Mindestalter: 18


Kraftwagen mehr als 3,5 t zul. Ges. Gew., aber max. 7,5 t zul. Ges. Gew. max. 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)

Anhänger mit max. 0,75 t zul. Ges. Gew.

Vorbesitz: B

befristet gültig bis Vollendung 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre

bisher Klasse 3






Klasse C1E


Mindestalter: 18


Kraftwagen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 0,75 t zul. Ges. Gew. Zul. Ges. Gew. des Zugs: max. 12 t (Das zul. Ges. Gew. des Anhängers darf dabei das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.)

Einschluss: BE
Vorbesitz: C1

unter 21 J. keine gewerbl. Güter-bef. mit mehr als 7,5 t zul. Ges. Gew. einschl. Anhänger

befristet gültig bis Vollendung 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre

bisher Klasse 3






Klasse C


Mindestalter: 18


Kraftwagen mehr als 3,5 t zul Ges. Gew. max 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)

Einschluss: BE
Vorbesitz: B

Anhänger mit max. 0,75 t zul. Ges. Gew.

unter 21 J. keine gewerbl. Güter-bef. mit mehr als 7,5 t zul. Ges. Gew. einschl. Anhänger

befristet gültig für jeweils 5 Jahre

bisher Klasse 2






Klasse CE


Mindestalter: 18


Last- und Sattelzüge

Einschluss: BE, C1E, T
Vorbesitz: C

unter 21 J. keine gewerbl. Güter-bef. mit mehr als 7,5 t zul. Ges. Gew. einschl. Anhänger

befristet gültig für jeweils 5 Jahre

bisher Klasse 2






Klasse D1


Mindestalter: 21


Omnibusse und Kraftwagen mit mehr als 8 aber max. 16 Sitzplätzen (außer Fahrersitz)

Vorbesitz: B

Anhänger mit max. 0,75 t zul. Ges. Gew.

befristet gültig für jeweils 5 Jahre

bisher Klasse 3 und F.z.F.






Klasse D1E


Mindestalter: 21


Kraftwagen der Klasse D1 und Anhänger mit mehr als 0,75 t zul. Ges. Gew.

Vorbesitz: D1
Einschluss: BE

zul. Ges. Gew. des Zuges max. 12 t (Das zul. Ges. Gew. des Anhängers darf dabei das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.) Anhänger nicht zur Personenbeförderung

befristet gültig für jeweils 5 Jahre

bisher Klasse 3 und F.z.F.






Klasse D


Mindestalter: 21


Omnibusse und Kraftwagen mit mehr als 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz)

Einschluss: D1
Vorbesitz: B

Anhänger mit max. 0,75 t zul. Ges. Gew.

befristet gültig für jeweils 5 Jahre

bisher Klasse 2 und F.z.F.






Klasse DE


Mindestalter: 21


Kraftwagen der Klasse D und Anhänger mit mehr als 0,75 t zul. Ges. Gew.

Einschluss: BE, D1E
Vorbesitz: D

befristet gültig für jeweils 5 Jahre

bisher Klasse 2 und F.z.F.






Klasse M


Mindestalter: 16


Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor max. 50 ccm und max. 45 km/h

bisher Klasse 4






Klasse L


Mindestalter: 16


Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen max. 32 km/h

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen max. 25 km/h

auch mit Anhängern bis max. 25 km/h

bisher Klasse 5






Klasse T


Mindestalter: 16


Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen max. 60 km/h, auch mit Anhängern.

Empfehlenswert ist ein Führerscheinumtausch für in der Landwirtschaft tätige Personen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse 3. Diese können jetzt auf Antrag die Klasse T erhalten und somit landw. Züge fahren, für die bisher die Klasse 2 erforderlich war.

Einschluss: L und M

Für 16-und 17-jährige: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h

bisher Klasse 2